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Festlegung der Höherverzinsung im Tarif D maXX für das Jahr 2013 Im Tarif D maXX (seit 01.04.2006) ist Maßstab für die Festlegung der Gesamtverzinsung eines Jahres die Umlaufrendite am 15. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres bzw. dem darauf folgenden Banktag (§ 3 Abs. 2 ABB).

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