BHW

Staatliche Förderung

Bausparen nicht nur hohe Renditen: Je nach Einkommenssituation sparen auch Staat und Arbeitgeber noch fleißig mit.

Bausparen ist bei den Deutschen die mit Abstand beliebteste Lösung, wenn es darum geht, die eigene Zukunft und die seiner Lieben langfristig abzusichern.
Daher ist ein BHW Bausparvertrag einerseits eine gute Geldanlage, andererseits die beste Vorsorge, um den Traum vom Eigenheim wahr werden zu lassen.

Hinzu kommt, dass Bausparer auf dem Weg in die eigenen vier Wände vom Staat und Arbeitgeber je nach Einkommen mit vielfältiger Förderung unterstützt werden:

  • Wohnungsbauprämie
  • Arbeitnehmersparzulage auf Vermögenswirksame Leistungen
  • Riesterförderung

Aktuelle Studien von TNS Infratest zeigen jedoch, dass von den 23 Mio. Arbeitnehmer, die tarifvertraglich Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen haben, 40 % dieses bare Geld verschenken.


Alle Förderungen auf einen Blick!

  • Vermögenswirksame Leistungen: je nach Tarifvertrag bis zu 470 EUR VL vom Arbeitgeber.
  • 9 % Arbeitnehmersparzulage: vom Finanzamt auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL).
  • 8,8% Wohnungsbauprämie: auf maximal 512 EUR / 1.024 EUR (ledig/verheiratet) zusätzlicher Sparleistung – die Prämie gibt es bereits ab dem 16. Lebensjahr.
  • Bei Abschluss bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, kann das Guthaben nach 7 Jahren frei verwendet werden.


Wohnungsbauprämie

Bausparen zahlt sich richtig aus.

Wenn Sie Baugeld brauchen, sparen Sie für ein zinsgünstiges Darlehen. Je nach Spardauer und Guthaben können Sie in einem Jahr in Abhängigkeit von der Umlaufrendite bis zu 4%* Guthabenzinsen erzielen. Kommt dann außerdem die Wohnungsbauprämie hinzu, erhöhen Sie Ihren Spargewinn noch einmal. Voraussetzung: Sie bewegen sich innerhalb der Einkommensgrenzen für die Prämie.

Zwei Beispielrechnungen
(lediger bzw. verheirateter Arbeitnehmer)

Ihre Förderung

ledig nach
7 Jahren

verheiratet nach
7 Jahren

Bausparsumme:

8.000,00 EUR

10.000,00 EUR

eigener Sparbetrag:

3.532,00 EUR**
bei 43,00 EUR mtl.

7.124,00 EUR**
bei 86,00 EUR mtl.

8,8% Wohnungs-
bauprämie:

315,42 EUR

630,77 EUR

3,0% Gesamtver-
zinsung*:

378,00 EUR

770,00 EUR

Gesamtguthaben:

4.225,42 EUR

8.524,77 EUR

Davon haben Sie
selbst geleistet:

3.612,00 EUR

7.224,00 EUR

Ihr Spargewinn
mit BHW:

613,42 EUR

1.300,77 EUR

* Der Bausparer kann eine ab Vertragsbeginn rückwirkende Höherverzinsung beantragen, wenn das Guthaben 40 % der Bausparsumme beträgt. Die Verzinsung erhöht sich, wenn das Guthaben ab Beantragung 40 % der Bausparsumme nicht unterschreitet und der Antrag mindestens 12 Monate vor dem Auszahlungstermin gestellt wurde. Nur bei Darlehensverzicht, Zuteilung und mindestens 7 Jahren Laufzeit. Nicht bei Vertragsänderungen, Vor- und Zwischenfinanzierungen und Abtretungen. Abhängig von der Umlaufrendite am 15.12. des vorausgegangenen Kalenderjahres wird die Gesamtverzinsung jährlich neu festgesetzt und endet nach 8 Jahren. Sie kann 1,5 % bis 4,0 % betragen. Bei Berechnungen wird ohne Gewährung eines Rechtsanspruchs von einer Gesamtverzinsung von 2,5 % ausgegangen. Die Umlaufrendite ist eine durchschnittliche Rendite festverzinslicher Wertpapiere, die regelmäßig von der Bundesbank ermittelt wird.
** abzüglich der Abschlussgebühr

Einkommensgrenzen für die Gewährung von Wohnungsbauprämie

Bruttoeinkommen
Familienstand

Angestellte +
Lohnempfänger

Beamte

Alleinstehende
ohne Kinder

30.785,- EUR

28.536,- EUR

Alleinstehende,
1 Kind im Haushalt lebend

36.241,- EUR

33.348,- EUR

Eheleute, 1 Arbeitnehmer
ohne Kinder

58.904,- EUR

55.272,- EUR

Eheleute, 1 Arbeitnehmer,
1 Kind

66.111,- EUR

62.280,- EUR

Eheleute, 1 Arbeitnehmer,
2 Kinder

73.119,- EUR

69.288,- EUR

Eheleute, 1 Arbeitnehmer,
3 Kinder

80.127,- EUR

76.298,- EUR

Eheleute, 2 Arbeitnehmer
ohne Kinder

61.569,- EUR

57.072,- EUR

Eheleute, 2 Arbeitnehmer,
1 Kind

69.468,- EUR

64.080,- EUR

Eheleute, 2 Arbeitnehmer,
2 Kinder

77.544,- EUR

71.088,- EUR

Eheleute, 2 Arbeitnehmer,
3 Kinder

85.620,- EUR

78.096,- EUR

Die in der Tabelle angegebenen Beträge können sich im Einzelfall noch erhöhen, wenn höhere Werbungskosten und Sonderausgaben als die Pauschalbeträge oder andere Abzüge (z.B. Versorgungsfreibetrag, Altersfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen sind.

Die Einkommensgrenzen betragen 25.600 EUR für Alleinstehende und 51.200 EUR für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen).

Auch bei Zahlung des Kindergeldes werden die Kinderfreibeträge (1.932 EUR bzw. 3.864 EUR je Kind) und die Betreuungsfreibeträge für Kinder unter 16 Jahren (1.080 EUR bzw. 2.160 EUR je Kind) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Persönliche Voraussetzungen: Begünstigt sind alle unbeschränkt Steuerpflichtigen ab 16 Jahren, d.h. der Begünstigte muss im Sparjahr 16 Jahre alt werden. Ausnahme: Vollwaisen.


Änderungen ab 2009

Die Wohnungsbauprämie wird künftig nur noch gezahlt, wenn das geförderte Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird (z.B. für Renovierungen oder den Erwerb einer Immobilie). Diese Neuregelung gilt für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden.

Eine Ausnahme besteht nur für junge Bausparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen und frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss über die Bausparsumme verfügen. Hier bleibt es im Wesentlichen bei der flexiblen Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist - allerdings gelten auch hier gewisse Einschränkungen.

Alle bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossenen Verträge, für die auch in 2008 noch mindestens ein tariflicher Sparbeitrag geleistet wurde, fallen unter die alte Regelung. Nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist können Sie weiterhin frei über Ihr gefördertes Bausparguthaben verfügen.

Arbeitnehmersparzulage
Wohnungsbauprämie
AN-Sparzulage
Wohn-Riester
Prämien


Bausparen zahlt sich richtig aus

Laut Vermögensbildungsgesetz können Sie jährlich 470,- EUR (monatlich 39,17 EUR) vermögenswirksame Leistungen anlegen. Ihr Arbeitgeber zahlt dann je nach Tarifvertrag seinen Betrag monatlich dazu. Zusätzlich erhalten Sie vom Staat auf Ihre VL von bis zu 470,- EUR 9% Arbeitnehmersparzulage, wenn Sie die festgesetzten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Beispielrechnung für VL/Arbeitnehmer:

Ihre Förderung

pro Jahr

nach 7 Jahren

Bausparsumme:

8.000,00 EUR

8.000,00 EUR

eigener Sparbeitrag:

159,60 EUR
bei
13,30 EUR mtl.

1.037,20 EUR**

vom Arbeitgeber:

320,40 EUR
bei
26,70 EUR mtl.

2.242,80 EUR

9,0% Arbeitnehmer-sparzulage vom
Finanzamt auf VL:

43,00 EUR

301,00 EUR

3,0% Gesamt-
verzinsung*

 

351,00 EUR

Gesamtguthaben:

 

3.932,00 EUR

Davon haben
Sie geleistet:

 

1.117,20 EUR

Ihr Spargewinn
mit BHW:

 

2.814,80 EUR

* Der Bausparer kann eine ab Vertragsbeginn rückwirkende Höherverzinsung beantragen, wenn das Guthaben 40 % der Bausparsumme beträgt. Die Verzinsung erhöht sich, wenn das Guthaben ab Beantragung 40 % der Bausparsumme nicht unterschreitet und der Antrag mindestens 12 Monate vor dem Auszahlungstermin gestellt wurde. Nur bei Darlehensverzicht, Zuteilung und mindestens 7 Jahren Laufzeit. Nicht bei Vertragsänderungen, Vor- und Zwischenfinanzierungen und Abtretungen. Abhängig von der Umlaufrendite am 15.12. des vorausgegangenen Kalenderjahres wird die Gesamtverzinsung jährlich neu festgesetzt und endet nach 8 Jahren. Sie kann 1,5 % bis 4,0 % betragen. Bei Berechnungen wird ohne Gewährung eines Rechtsanspruchs von einer Gesamtverzinsung von 2,5 % ausgegangen. Die Umlaufrendite ist eine durchschnittliche Rendite festverzinslicher Wertpapiere, die regelmäßig von der Bundesbank ermittelt wird.
** abzüglich der Abschlussgebühr


Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage

Bruttoeinkommen /
Familienstand

Angestellte +
Lohnempfänger

Beamte

Alleinstehende
ohne Kinder

20.836 EUR

20.335 EUR

Alleinstehende,
1 Kind
im Haushalt lebend

25.068 EUR

24.567 EUR

Eheleute,
1 Arbeitnehmer
ohne Kinder

40.793 EUR

39.791 EUR

Eheleute,
1 Arbeitnehmer,
1 Kind

46.601 EUR

45.600 EUR

Eheleute,
1 Arbeitnehmer,
2 Kinder

52.430 EUR

51.407 EUR

Eheleute,
1 Arbeitnehmer,
3 Kinder

58.353 EUR

57.215 EUR

Eheleute,
2 Arbeitnehmer
ohne Kinder

41.713 EUR

40.711 EUR

Eheleute,
2 Arbeitnehmer,
1 Kind

47.521 EUR

46.519 EUR

Eheleute,
2 Arbeitnehmer,
2 Kinder

53.368 EUR

52.327 EUR

Eheleute,
2 Arbeitnehmer,
3 Kinder

59.292 EUR

58.135 EUR

Die in der Tabelle angegebenen Beträge können sich im Einzelfall noch erhöhen, wenn höhere Werbungskosten und Sonderausgaben als die Pauschalbeträge oder andere Abzüge (z.B. Versorgungsfreibetrag, Altersfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen sind.

Die Einkommensgrenzen betragen 17.900 EUR für Alleinstehende und 35.800 EUR für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen).

Auch bei Zahlung des Kindergeldes werden die Kinderfreibeträge (1.824 EUR bzw. 3.648 EUR je Kind) und die Erziehungsfreibeträge (1.080 EUR bzw. 2.160 EUR je Kind) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.


Riesterzulage

Altersvorsorgezulagen

Ab dem Jahr 2008 können Sie folgende Zulagen erhalten:

  • Grundzulage: jährlich bis zu 154 EUR
  • Kinderzulage: jährlich bis zu 185 EUR
    für ab 2008 geborene Kinder - jährlich bis zu 300 EUR

Der Zulagenanspruch ist einkommensunabhängig. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen mindestens 4% des Einkommens des Vorjahres einbezahlt werden, abzüglich der zustehenden Zulagen, maximal 2.100 EUR im Jahr.


Berufseinsteigerbonus

Förderberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig eine Extra-Zulage von 200 Euro, die automatisch bei Beantragung der Altersvorsorgezulage gewährt wird. Es erfolgt jedoch eine Kürzung, wenn nicht der Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird. Eine Nachholmöglichkeit des gekürzten Bonus in späteren Beitragsjahren gibt es nicht


Sonderausgabenabzug

Die staatliche Förderung der Riester-Rente erfolgt zunächst in Form einer Zulage, die einkommensunabhängig ist. Diese Zulage setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen.

Neben dieser Zulagenförderung können die Altersvorsorgebeiträge - also der Eigenbeitrag plus die bereits erhaltene Zulage - nochmals als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Von der sich hieraus ergebenden Steuerersparnis wird jedoch die bereits erhaltene Zulage abgezogen und der verbleibende Rest dann ausgezahlt.